Sozialpädagogische Familienhilfe

Ambulante Hilfe für Familien durch Fachkräfte von SKTO (§31 SGB VIII)

Das Sozialkompetenz Zentrum Oberpfalz hilft Familien durch enge Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungsaufgaben, Alltagsproblemen, Konflikten und Krisen und wird in der Familie selbst und i. d. R. über einen längeren Zeitraum erbracht.

Dabei werden die Familien in ihrem häuslichen Umfeld aufgesucht. In enger Zusammenarbeit werden dann Probleme in der Kindererziehung, aber auch im Alltags- und lebenspraktischen Umfeld, wie z.B. dem Umgang mit Ämtern und Behörden und weiteren Institutionen bearbeitet und im Kontext der Hilfe zur Selbsthilfe versucht, bestmöglichst zu bewältigen.

Familienhilfe beantragen

Die sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) wird von den Personensorgeberechtigten beim örtlichen Jugendamt beantragt. Grundlage für die darauffolgende, zuvor von der Behörde geprüfte und genehmigte Hilfegestaltung bildet der mit den Personensorgeberechtigten, den Kindern und dem Jugendamt, sowie der Fachkraft von SKTO erstellte Hilfeplan. Im Hilfeplan werden die notwendigen Leistungen im Einzelnen erfasst, regelmäßig auf den weiteren Fortgang der Hilfe überprüft und ggf. modifiziert.