Begleiteter Umgang
§ 18 SGB VIII
Angebot
- Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die nach der Trennung der Eltern weiterhin den Kontakt aufrecht erhalten wollen, dies aber aus eigenen Ressourcen nicht vermögen oder eine Gefährdung des Kindeswohls während des Kontaktes nicht ausgeschlossen werden kann
- Orientierung am Wohle des Kindes
- Wahrung der Interessen und Bedürfnisse des Kindes bzw. des Jugendlichen
- Beratung der Umgangsgewährenden und des Umgangssuchenden
- vorübergehende Jugendhilfemaßnahmem, Ziel ist eine frühestmögliche Verselbstständigung des Umgangs
Ziele
- Anbahnung
- Wiederherstellung
- Weiterführung
- Gestaltung der Kontakte zwischen Kind bzw. Jugendlichem und dem Umgangssuchenden
- Erhaltung und Optimierung der emotionalen und sozialen Bindung und Beziehung