Erziehungsbeistandschaft & Hilfe für junge Volljährige

Ambulante Hilfe zur Kindererziehung (§§30/39 SGB VIII)

Nach Übernahme einer Erziehungsbeistandschaft durch eine Fachkraft des Sozialkompetenz Zentrums Oberpfalz soll das Kind oder der/die Jugendliche über einen längeren Zeitraum bei der Bewältigung von verschiedenen Problemsituationen (familiär, sozial, emotional, schulisch..) individuell unterstützt werden.

Dabei kommen unterschiedliche sozialpädagogische Methoden und Arbeitsformen zur Anwendung. In Absprache mit dem Jugendamt können so z. B. die soziale Einzelhilfe mit erlebnispädagogischen Maßnahmen, sozialer Guppenarbeit und Elternarbeit ergänzt, bzw. auf wichtige Lebensbereiche des Kindes/Jugendlichen (Schule, Ausbildungsstelle, Peergroup) ausgeweitet werden.

Erziehungsbeistandschaft beantragen

Den Antrag auf Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) können die Personensorgeberechtigten beim örtlichen Jugendamt stellen. Grundlage für die darauffolgende, zuvor von der Behörde geprüfte und genehmigte Hilfegestaltung bildet der mit den Personensorgeberechtigten, den Kindern und dem Jugendamt, sowie der Fachkraft von SKTO erstellte Hilfeplan. Im Hilfeplan werden die notwendigen Leistungen im Einzelnen erfasst, regelmäßig auf den weiteren Fortgang der Hilfe überprüft und ggf. modifiziert. Die Bestellung eines Erziehungsbeistands ist eine freiwillige, in der Regel kostenlose Form der Erziehungshilfe der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Hilfe kann bei dringendem Bedarf über das 18. Lebensjahr hinaus als Hilfe für junge Volljährige (§ 39 SGB VIII) genehmigt werden.